Die Geschichte rund um die Böhler-Passstrasse


Die Verkehrsverbindung vor 1884 zwischen Schöftland und Unterkulm
Seit jeher spielen Schöftland für das Suhrental und Unterkulm für das Wynental eine wichtige Rolle. Beide Dörfer sind Mittelpunkt von grossen, bis weit ins Mittelalter zurückreichenden Pfarreien. Eine Verbindung zwischen diesen Talhauptorten kann demnach spätestens seit dem Hochmittelalter angenommen werden. Diese dürfte seit jeher über den Höhenzug des Gschneits und über die Hochwacht geführt haben. Nach einer bei nicht näher bezeichneten Quelle wird sie "gan Schöftland dienende Landtstrass" genannt. Der Weg war bis in die zweite Hälfte des 19. Jahrhunderts die Hauptverbindung zwischen den beiden Ortschaften.

Die mittelalterliche Linienführung hatte den Charakter eines klassischen Höhenweges. Er verlief über den Staudenrain (Schöftland) - Gschneit - Hochwacht - Neudorf (Unterkulm) und damit ausschliesslich über die höchsten Punkte und Geländekuppen. An den Auf- und Abstiegen sind teilweise noch Wegsubstanzen in Form von Hohlwegen erhalten geblieben, welche aber immer mehr überwachsen werden.

Ursprünglich wurden die Hohlwege für die Nutzung des Waldes erstellt. Die Waldnutzung war im Mittelalter Bestandteil des Alltagslebens. Sie reichte vom Holzschlag über die landwirtschaftliche Bewirtschaftung und die Waldweide bis zur Köhlerei. Diese Arbeiten haben auch Wegspuren hinterlassen.

Der damalige Verbindungsweg zwischen Schöftland und Unterkulm war für Fuhrwerke, wegen den steilen Geländeformen sehr mühsam befahrbar. Teilweise mussten Steigungen von bis zu 20% überwunden werden. In der Regel wurden damals vierrädrige Wagen oder Karren mit zwei Rädern benutzt. Karren waren beweglicher, vor einen Wagen konnten dafür mehrere Zugtiere gespannt werden. Die Nutzung von Wagen und Karren hing stets vom Gelände und vom Zustand der Wege ab. Als Zugtiere für die Fuhrwerke wurden Pferde, Ochsen und Kühe (Hausrinder) vorgespannt. Ochsen und vor allem Kühe waren als Zugtiere im Gütertransport bis ins 18. Jahrhundert und in der Landwirtschaft bis ins 19. Jahrhundert in der Überzahl. Pferde wurden zunächst eher für Personentransporte verwendet.

Hohlweg im Stockägertli im Aufstieg zur Böhler-Hochwacht

Die Gemeinde Schöftland war verkehrsmässig schon sehr früh in Nord-Süd Richtung (Aarau, Sursee) gut erschlossen. Auch Richtung Westen, nach Zofingen gab es schon im frühen Mittelalter einen Verkehrsweg. Nur in Richtung Osten war die Verkehrsverbindung von Schöftland nach Unterkulm durch die Täler teilenden Höhenzug stark eingeschränkt.

Die erste grosse Verkehrsverbesserung für Unterkulm erfolgte bereits zu Beginn des 19. Jahrhunderts mit dem Ausbau der Ruederstrasse (Brandholzstrasse, Batthof, Schlossstrasse). Dies hatte seinen Grund darin, dass der erste Bezirksamtmann von Kulm, Karl Friederich von May seinen Wohnsitz auf dem Schloss Rued hatte. Die Sitzungen wurden jedoch in einer Unterkulmer Wirtschaft abgehalten. Mit der neuen Ruederstrasse war allerdings die Verbindung zum Unterkulmer Dorfzentrum und zur Wynentalstrasse noch nicht hergestellt, fehlte doch noch eine Strassenbrücke über die Wyna. Erst in den Jahren 1814/15 wurde dann die Brücke erstellt.

Für Unterkulm bedeute 1823 bis 1824 der Ausbau der Wynental- oder Hauptstrasse eine besondere Wichtigkeit. So konnten doch Richtung Norden die Kantonshauptstadt Aarau und Richtung Süden Reinach schneller erreicht werden.


Die Entstehung der Böhler-Passstrasse
1865 begann man sich Gedanken zu machen über den Bau einer neuen Strasse, welche das Suhrental mit dem Wynental verbinden sollte. Zur Diskussion standen eine Linienführung von Hirschthal über den Wannenhof nach Unterkulm und eine von Schöftland durch das Surtel (damals unter dem Namen Sauerthal) über das Gschneit nach Unterkulm. Von Schöftland wurde damals gar eine Tunnelvariante durch den Böhler vorgeschlagen.

Den Flurnamen Böhler findet man auf den damaligen Landkarten nicht (Dufourkarte ab 1834 und später ab 1870 Siegriedkarte). In den Berichten und Protokollen des Regierungsrates und des Grossen Rates ab dem Jahre 1865 wurde der Name Böhler erstmals schriftlich erwähnt. Böhler heisst sinngemäss Hügel oder Kuppe. Wenn man das Gelände auf der Passhöhe genauer betrachtet, ist der Name auch nachvollziehbar.

In der Kartografie ist in den Kartenwerken von 1885 bis 1956 der Flurname als «Böhler» ausgeschrieben. Von 1956 bis 1999 ohne h also «Böler». Ab dem Jahre 2000 findet man den Namen teilweise mit zwei öö, «Bööler», was vermutlich durch einen Schreibfehler entstanden ist. Der Ursprungsname Böhler ist wohl richtig, wird doch der Name Böhlerstrasse in allen Postadressen in Schöftland und Unterkulm angeschrieben.


Entscheide des Regierungsrates und des Grossen Rates zur Böhler-Passstrasse
Der Dekrets-Vorschlag zur Festlegung eines Strassen-Netzes für den Kanton Aargau vom 17 August 1865 wird unter anderem im Bezirk Kulm in der Rubrik Landstrassen folgendes vorgeschlagen:
«Fortsetzung der Ghürschstrasse über Schöftland und den Böhler nach Unterkulm»; Länge 23'000 Fuss (7,1 km), Kostenbeitrag 161'000 Franken.

In einem nachfolgenden Regierungsbericht zum Entwurf eines Strassen-Netzes für den Kanton Aargau ist u.a. folgendes zu entnehmen:
«Für die in obiger Grossratsschlussnahme bezeichneten Korrektionen sind mehr oder weniger umfassende Vorstudien vorhanden, welche zur seinerzeitigen definitiven Planation, sobald diese beschlossen wird, benutzt werden können. Es betrifft dies:
Art. 14. Die Strassenanlage von Schöftland über den Berg ins Kulmerthal (als Fortsetzung der Ghürschstrasse)»

Einen bemerkenswerten Vorschlag unterbreitete die Gemeinde Hirschthal 1866 in einer Petition an den Grossen Rat: Die Fortsetzung der Ghürschstrasse von Safenwil über Holziken sollte nicht über Schöftland - Böhler, sondern über Hirschthal und die Wannenhofhöhe nach Teufenthal geführt werden. Die Gemeinde Hirschthal bot das zum Strassenbau nötige Land gratis an und versprach, den Kies billig zu liefern.

Der Grosse Rat des Kantons Aargau hat in Vollziehung seiner Schlussnahme vom 23. Mai 1871 folgendes Dekret beschlossen:

§ 1.) Von der Landstrasse G. beim Ochsen in Schöftland soll über die Höhe des Böhlers nach Unterkulm, mit Ausmündung in die Landstrasse H. beim Amtshause dortselbst, nach den vorhandenen Plänen eine Landstrasse erstellt werden, welche eine Fortsetzung der Ghürschstrasse bildet und das Suhren- und Wynenthal miteinander verbindet.

§ 2.) Zwischen den Banketträndern soll die normale Strassenbreite 17 Fuss betragen, mit gepflästerten Seitenschalen in den Einschnitten und entsprechender Steinbettung und Vertiefung. Wo Schutzvorkehrungen und Schalenpflästerungen notwendig sind, sowie in den starken Biegungen der Strasse ist die Breite verhältnismässig grösser anzunehmen, so dass die Strasse durchgehend wenigstens die durch das Baugesetz verlangte Minimalbreite von 18 Fuss (5,5 m) haben wird.

§ 3.) Die Gesamtnoten der vom Staate auszuführenden Strassenanlage sind auf Fr. 156'000 veranschlagt, woran der Staat 3/5 mit Fr. 93'600 und die dabei beteiligten Gemeinden 2/5 mit Fr. 62'400 beizutragen haben.

§ 4.) Die zunächst dabei beteiligten Gemeinden Schöftland und Unterkulm haben die Landentschädigungen, eine jede in ihrem Gemeindebanne, für Erstere auf Fr. 25'000, für Letztere Fr. 26'800 veranschlagt zu bezahlen, wogegen Ihnen aus der Beitragssumme der übrigen in Beteiligung gezogenen Gemeinden ein Beitrag von je Fr. 5'000 zusammen also von Fr. 10'000, geleistet und jede weitere Beteiligung erlassen wird.

§ 5.) Die von 32 anderen Gemeinden zu leistende Beitragssumme von Fr. 20'600 wird auf dieselben nach Massgabe ihrer Lage und ihres Vermögens so verteilt, wie es das Verteilungstableau am Fusse dieses Dekretes festsetzt.

Der Regierungsrat des Kantons Aargau hat demnach am 30 Mai 1871 folgendes beschlossen:
«Vorstehendes Dekret soll durch das Gesetzesblatt bekannt gemacht und in allen Teilen vollzogen werden.»

Tableau für die Kostenbeteiligung der Gemeinden am Baue der Strasse Schöftland-Böhler-Unterkulm der zu verteilenden Summe von Fr. 20'600 gemäss Dekret.
Kostenpflichtige Gemeinden waren (Ortsnahmen geschrieben wie im Dekret vom 23. Mai1871): Reitnau, Attelwyl, Moosleerau, Kirchleerau, Stafelbach, Wittwyl, Hirschthal, Muhen, Holziken, Kölliken, Safenwyl, Uerkheim, Bottenwyl, Oftringen, Aarburg, Zofingen, Teufenthal, Oberkulm, Zezwyl, Gontenschwyl, Leimbach, Reinach, Menziken, Burg, Beinwyl, Birrwyl, Leutwyl, Dürrenäsch, Alliswyl, Boniswyl, Niederhallwyl, Schlossrued.
Davon mussten am meisten bezahlen: Oberkulm Fr. 2'300; Kölliken Fr. 1'800; Zofingen Fr. 1'700; Reinach Fr. 1'600; Gontenschwil Fr. 1'100; Holziken 1'000.

15 Gemeinden haben damals gegen den Kostenverteiler Beschwerde beim Regierungsrat eingereicht, u.a. auch Schöftland und Unterkulm


Ausführungspläne der Böhler-Passstrasse 1872 - 1874
Im Staatsarchiv in Aarau sind die damaligen Ausführungspläne der Böhler-Passstrasse archiviert. Daraus kann man ersehen, dass zwei Projektvarianten vorgeschlagen wurden. Diejenige, welche nicht zur Ausführung gelangte sah eher eine gestreckte, gleichmässige Linienführung vor. Von Schöftland führte diese Variante nördlich der heutigen Böhlerstrasse gleichmässig steigend dem Gelände entlang bis Mitte der beiden heutigen Haarnadelkurven auf Schöftler Seite. Zwei gestreckte Kurven führten schliesslich auf den Böhler-Pass. Nach Unterkulm wurde die Linienführung ebenfalls mit sehr wenigen, oder aber lang gestreckten Kurven und gleichmässigem Gefälle projektiert. Sie führte vom Präsidentenrank geradeaus weiter nördlich, oberhalb der heutigen Böhlerstrasse dem Hang entlang und mündete erst bei der Wynabrücke im Dorf in die neue Strasse.

Planausschnitt Ausführungsplan von 1874; von rechts beginnend Geländeeinschnitt auf der Böhler-Passhöhe, Präsidentenrank und Stützmauerkurve

 

Der Bau der Böhler-Passstrasse
Der Bau der Böhler-Passstrasse erfolgte von 1872 bis 1874. Das Strassentrassee wurde gemäss dem Dekret des Grossen Rates vom 23. Mai 1871 erstellt.


Hinweis:
Für die ausführliche Geschichte über die Entstehung der Böhler-Passstrasse wird in der geplanten Festschrift zum 150jährigen Jubiläum hingewiesen.

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